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Für Anwälte

Mandantendaten in der Cloud: Was BRAO und DSGVO wirklich verlangen

Microsoft 365 in der Kanzlei – ja oder nein? Die Antwort ist differenzierter, als die meisten denken.

„Cloud ist verboten." – diesen Satz hören wir in jedem zweiten Erstgespräch mit Kanzleien. Er stimmt so nicht. Was die BRAO und die DSGVO verlangen, ist deutlich differenzierter.

Was § 43e BRAO tatsächlich sagt

Die BRAO erlaubt die Auslagerung von Datenverarbeitung an Dritte – sofern eine Verschwiegenheits­verpflichtung vereinbart ist und die Sicherheit gewährleistet bleibt. Cloud-Speicher ist also nicht per se verboten.

Die drei Bedingungen für Cloud-Nutzung

  1. EU-Rechenzentrum mit nachweisbarer Datenresidenz
  2. Auftragsverarbeitungs­vertrag mit Verschwiegenheits­zusatz
  3. Verschlüsselung at-rest und in-transit mit von Ihnen kontrollierten Schlüsseln (BYOK/HYOK)

Microsoft 365 – konkret

Microsoft 365 erfüllt mit der „EU Data Boundary" und Customer Key seit 2024 alle drei Bedingungen. Der entscheidende Punkt ist die Konfiguration: Aus der Box ist das nicht rechtssicher. Sie brauchen eine Hardening-Konfiguration, die u.a. Connected Services, Telemetrie und Microsoft-supplied Backups deaktiviert.

Was passiert, wenn Sie es falsch konfigurieren

Ein Mandant in Köln hat 2024 ein 12.000-Euro-Bußgeld kassiert, weil Mandanten­dokumente versehentlich über OneDrive Personal synchronisiert wurden. Drei Klicks falsch konfiguriert.

Fazit

Cloud ist für Kanzleien nicht verboten, aber technisch anspruchsvoll. Wir bieten ein fest paketiertes „Kanzlei-365"-Setup mit gehärteter Konfiguration und kontrollierter Schlüsselablage.